Grundstücke, Pfandverträge, Dienstbarkeiten. Klingt kompliziert – ist es auch. Wir sorgen dafür, dass es für Sie einfach wird.
Ein Grundstückkauf braucht Sicherheit und klare Regelungen.
Der Kauf eines Grundstücks gehört für viele Menschen zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeobjekt oder unbebautes Land – ein Grundstückkauf bringt zahlreiche rechtliche Fragen mit sich und sollte sorgfältig vorbereitet werden.
Wir begleiten Sie beim gesamten Grundstückkauf – von der ersten Beratung über die Ausarbeitung des Kaufvertrags bis zur öffentlichen Beurkundung und dem Eintrag im Grundbuch.
Dabei klären wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, prüfen bestehende Belastungen und sorgen dafür, dass alle Beteiligten eine klare und sichere Grundlage für den Vertragsabschluss haben.
Das ist abhängig vom Kaufpreis des Grundstücks. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Besprechungstermin oder für eine Offerte. Gerne beraten wir Sie.
Der Schuldbrief dient der Bank als Sicherheit für die Hypothek. Wir errichten mit Ihnen, nach Absprache mit der Bank, einen Grundpfandvertrag zur Errichtung eines Schuldbriefs.
Das geht mit einem öffentlich beurkundeten Schenkungsvertrag. Dabei gilt es, nebst dem Sachenrecht auch erbrechtliche Punkte zu beachten und eine mögliche Auswirkung auf die EL zu prüfen. Gerne beraten wir Sie bei einer unverbindlichen Besprechung.
Wir verfügen über eine Checkliste, die wir Ihnen gerne zustellen. Die ausgefüllte Checkliste erleichtert uns die Arbeit, um den Kaufvertrag vorzubereiten.
Ja, im Kanton Bern ist beim Kauf eines Grundstücks die sog. Handänderungssteuer (1.8% des Kaufpreises) geschuldet. Wenn Sie das Grundstück selbstbewohnen und die Voraussetzungen erfüllen, sind für die ersten CHF 800'000.00 keine Handänderungssteuern geschuldet.
Ja, im Kanton Bern ist beim Verkauf eines Grundstücks grundsätzlich die sog. Grundstückgewinnsteuer geschuldet. Die Höhe der Steuer ist u.a. abhängig davon, wie hoch der damalige Kaufpreis war, wie hoch der Verkaufspreis ist und wie viele Jahre das Grundstück in Ihrem Eigentum war. Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer und füllen die Steuererklärung aus.