Individuelle Beratung und rechtssichere Lösungen für Ihre Partnerschaft.
Ja, eine Heirat hat einen Einfluss. Vermögen, das in die Ehe eingebracht wird, ist Eigengut. Ebenso verhält es sich mit Erbschaften/Schenkungen während der Ehe. Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird, ist Errungenschaft und wird bei einer Auflösung der Ehe geteilt.
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit, z.B. aufgrund einer Demenz, um Sie kümmern soll. Die KESB ist in diesem Fall nur anfangs involviert, danach kümmern sich die Personen, die sie im Vorsorgeauftrag einsetzen, um Sie.
Ja, das geht. Sie können die Beziehung mit einem Konkubinatsvertrag regeln. Das macht v.a. Sinn, wenn man Kinder und/oder Grundeigentum hat. Erbrechtlich können Sie sich ebenfalls mit einem Testament oder einem Erbvertrag absichern. Zudem besteht die Möglichkeit sich gegenseitig bei der 2. und 3. Säule zu begünstigen.
Bei nicht verheirateten Paaren muss der Vater das Kind beim Zivilstandesamt anerkennen. Ausserdem macht es Sinn finanzielle Aspekte während der Beziehung oder auch für einen Todesfall zu regeln, vgl. auch Frage 3.
Die Ehe hat Einfluss auf die finanziellen Verhältnisse, vgl. Frage 1. Wenn Sie nichts unternehmen, unterstehen Sie grundsätzlich dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Ein Ehevertrag macht v.a. dann Sinn, wenn ein:e Ehepartner:in selbstständig erwerbstätig ist oder die finanziellen Angelegenheiten anders als gesetzlich vorgesehen geregelt werden sollen.