Wir beglaubigen Unterschriften und Kopien zuverlässig – damit Ihre Unterlagen überall anerkannt werden.
Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift einerseits echt ist und andererseits tatsächlich von der Person geschrieben wurde, die auf dem Dokument vorgesehen ist. Das ist v.a. bei wichtigen Dokumenten, wie bspw. bei der Auszahlung des Kapitals aus der 2. Säule, notwendig.
Wenn Sie uns das Dokument sowie ein Ausweisdokument (ID/Pass) vorgängig schicken, können wir die Beglaubigung bereits vorbereiten. Das spart Zeit. Sie unterzeichnen dann vor Ort und wir beglaubigen die Unterschrift.
Eine Apostille ist eine sog. Überbeglaubigung. Im Kanton Bern kann sie bei der Staatskanzlei eingeholt werden. Die Apostille beglaubigt, dass bspw. die Beglaubigung Ihrer Unterschrift von einer im Kanton Bern zugelassenen Notar:in beglaubigt wurde.
Damit wir eine Kopie beglaubigen können, muss uns zwingend das Originaldokument vorliegen. Nur damit können wir gewährleisten, dass die Kopie dem Original entspricht.
Nein, bei der Beurkundung eines Vereinsbeschlusses muss die Notar:in persönlich anwesend sein.